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Notwendigkeit der Ausgabe
Infolge der Währungsreform in den Westzonen wurden für altes Geld u.a. Marken in der Ostzone gehandelt. Daher war die sowjetische Administration gezwungen, eine eigene
Reform durchzuführen. Als geldwertes Objekt waren auch die Briefmarken davon betroffen.Am 24.6.1948 wurde in der SBZ die Währungsreform durchgeführt. Neue Briefmarken waren zu produzieren, die nur mit neuem Geld zu
kaufen waren. So wurden “neue” Briefmarken hergestellt, indem die alten, bisher gültigen auf den Postämter und den untergeordneten Poststellen mit dem Bezirksstempel überdruckt wurden, bis am 3. Juli die
maschinenüberdruckten Marken “Sowjetische Besatzungs Zone” erhältlich waren. Die Handstempelmarken durften nur bis zum 2.7. am Schalter verkauft werden.
Gültigkeit
Die Bezirkshandstempelmarken zählen zu Notmaßnahmeausgaben. Sie waren vom 24.6.1948 bis zum 10.7.1948 in der SBZ ( inklusiv Groß-Berlin) gültig.
Laut sowjetischer Verwaltung für die SBZ und Berlin waren nur die Marken der Arbeiterserie gültig (MiNr. 166-181), andere (s.u.) wurden aber stillschweigend, teils
nachträglich, toleriert.
Katalog
Sie stehen in den SBZ-Kapiteln der Deutschland-Kataloge, MiNr. 166 - 181 und I, II, II, IV.
Unter den arabischen Nummern sind die Marken der II. Kontrollratsausgabe (hier mit Aufdruck), unter den römischen Nummern die Marken der I. Kontrollratsserie, der
Stephan- und der Hannover-Messe-Marken verzeichnet, bezogen auf die Ausgaben der Alliierten Besetzung, siehe entsprechende Kapitel in den Deutschland-Katalogen.
Der Bezirksstempel
Im allgemeinen bestand der Stempel aus 2 Zeilen: Die oberste verzeichnete die Bezirksnummer, die untere den Namen des Postamtes,
Zweigpostamts etc. Es gibt aber auch zahlreiche Sonderformen. Die Aufdruckstellung sollte von links unten nach rechts oben sein, aber auch gibt es zahlreiche Variationen, teilweise sogar innerhalb eines Postamtes.
Der Bezirksstempel wurde 1893 im Deutschen Reich eingeführt, um den Zahlungsverkehr im Postbetrieb zu organisieren.
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